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Die Pflegeversicherung fördert bauliche Umbauten für Pflegebedürftige

Pflegekassen bezuschussen im Rahmen der Pflegeleistungen eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige mit 4.180 € je Maßnahme je Anspruchsberechtigte ab Pflegegrad 1. Bei z.B. 4 zusammenwohnenden Pflegegeldempfängern bis zu 16.720 €. 

Ändert sich der Pflegebedarf und werden weitere Umbauten benötigt, kann die Pflegekasse unter Umständen erneut Zuschüsse gewähren.

Wohnraumanpassungen können sein: Einbau von Fenstern mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe, Aufzüge, Rampen, Treppenlift, Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Einbau und Umbau von Mobiliar. Vor dem Antrag ist eine fachgerechte Beratung durch Pflegefachkräfte oder Wohnberater empfehlenswert. So stellen Sie sicher, dass die Umgestaltung wirklich Ihren persönlichen Bedürfnissen entspricht.

Wenn Sie Beratung benötigen können Sie sich gerne an uns wenden.

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