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Entlastungsbudget und Entlastungsbetrag sind nicht das gleiche

Mit dem neuen Entlastungsbudget erhalten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ab 2026 eine spürbare Erleichterung im Pflegealltag. Denn das Budget sorgt dafür, dass die Versorgung zu Hause auch dann gesichert bleibt, wenn die pflegende Person einmal ausfällt oder dringend eine Pause braucht.

Obwohl die Leistungen offiziell der pflegebedürftigen Person zustehen, profitieren vor allem pflegende Angehörige: Sie können Auszeiten planen, Termine wahrnehmen oder sich einfach erholen – in dem Wissen, dass die Pflege in dieser Zeit zuverlässig weiterläuft.

Was kann mit dem Entlastungsbudget finanziert werden?

Das Budget bündelt zwei wichtige Unterstützungsformen:

  • Kurzzeitpflege: Wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist, kann der Pflegebedürftige für eine begrenzte Zeit in einem Pflegeheim betreut werden.
  • Verhinderungspflege: Fällt die pflegende Person aus – sei es wegen Krankheit, Urlaub oder für einige Stunden Ruhe – kann eine Ersatzpflege organisiert werden. Das kann eine privat engagierte Betreuungskraft sein oder Mitarbeitende eines ambulanten Pflegedienstes.

Durch die Zusammenführung beider Leistungen entsteht mehr Flexibilität: Familien können das Budget dort einsetzen, wo es gerade am dringendsten gebraucht wird.

Wichtig: Entlastungsbudget ist nicht gleich Entlastungsbetrag

Auch wenn die Begriffe ähnlich klingen, handelt es sich um zwei völlig unterschiedliche Leistungen:

  • Entlastungsbudget (3539 Euro im Jahr): Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege, also für Ersatzpflege und Übergangslösungen.
  • Entlastungsbetrag (131 Euro pro Monat): Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote.

Beide Leistungen können sich sinnvoll ergänzen, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke.

Sie benötigen das Entlastungsbudget für die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege? Dann beantragen Sie nicht direkt das Entlastungsbudget, sondern die jeweilige Leistung. Der gemeinsame Jahresbetrag ist praktisch nur der Topf, aus dem die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bezahlt werden. Wenn es möglich ist, stellen Sie den Antrag auf die Unterstützung vorab mit Ihrem Familienmitglied oder wenden sich an uns. 

Wir sind in Kirchardt und freuen uns auf Ihren Anruf: 07266 454 0012. Alternativ können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben an: info@pflege-blank.de

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